„Betrügerischen Handlungen ist mit üblichen Methoden des Risikomanagements kaum beizukommen, da sie nicht nur materielles, sondern auch immaterielles Vermögen schädigen. Dies muss im Risikomanagement-Prozess abgebildet werden. Daneben finden die aus ‚Fraud‘ resultierenden operationellen Risiken ebenso wie Reputationsrisiken ihren Niederschlag in den Baseler Eigenkapitalvorschriften.“ So lautet die einleitende Zusammenfassung eines Artikels von den Autoren Prof. Dr. Arnd Wiedemann und Dr. Michael Torben Menk in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „RC&A – Risk, Compliance & Audit“.
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